Halber Kram der EU. (Allgemeines Forum)

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 20.05.2026, 19:32 (vor 20 Stunden, 46 Minuten) @ Der Blaschke

Hey.

Für deutsche IBAN gibt es ja inzwischen die Prüfung des Empfänger-Name(VoP)
Weis gar nicht wie das bei ausländischen IBAN ist.


Dafür steht die Lösung ja in dem Text des Schreibens. Der Empfängername wird nicht passen - man wird einen Hinweis bekommen. Das möge man aber bitte ignorieren, da es lediglich um genaue Firmenbezeichnungen gehe.

Naja, meine Bank nennt bei der Gelegenheit auch gleich Ross und Reiter und zeigt den richtigen Namen an. Wenn dann statt "Deutsche Bahn" oder etwas Ähnlichem auf einmal beispielsweise "Rokas Kazlauskas" als Kontoinhaber erscheint, sollte aber auch der gutgläubigste Mensch ins Zweifeln geraten.

Aber wie Du schon sagtest, wer auf so etwas Offensichtliches hereinfällt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Zumal ja auch die Begründung sehr fadenscheinig ist. Wenn bei der Lastschrift tatsächlich etwas schiefläuft, ist es doch am einfachsten, den Vorgang zu wiederholen, anstatt alle Kunden über den Vorfall zu unterrichten.


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